Explosionsschutz
Ihr Kompetenzzentrum
Drehzahlgeregelte Antriebe
Der Weg zum Ziel
Frequenzumrichter bewirken, dass Ex-Motoren den Prozessanforderungen entsprechend drehzahlgeregelt betrieben werden können. Allerdings sind bei deren Verwendung viele zusätzliche Aspekte zu beachten. Wir sind Ihr Experte für Antriebe zur stufenlosen Drehzahlverstellung in explosionsgeschützten Bereichen.
Dank der Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen und technischer Kommissionen, bieten wir Ihnen eine übergreifende Beratung.
Schritt für Schritt

Umrichter Typ
Auswahl von Fabrikat und Typ
Sie wählen den Frequnzumrichter Hersteller nach Ihren Präferenzen oder lassen sich von uns beraten.

Motoren Typ
Auwahl Motorenhersteller und Typ
Sie entscheiden sich direkt für ein Fabrikat oder überlassen die Auswahl uns.

Zündschutzart
Auswahl der geeigneten Zündschutzart nach Zone und Medium
Geben Sie uns die Zündschutzart an oder greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück.

Messung
Messung der kritischen Temperaturen
Wir führen sämtliche erforderlichen Messung bei uns im Prüfstand durch.

Dokumentation
Erstellen der erforderlichen Dokumente
Wir erstellen oder unterstützen Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation

Ziel
Konformität erreicht
Grundanforderungen an Frequenzumrichter Antriebe
Nach Zündschutzart
Druckfeste Kapselung "d"
Mechanisch
Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle mit dem Hinweis: geeignet für Umrichterbetrieb
Thermisch
Thermischer Nachweis eines autorisierten Unternehmens, das die Einschränkungen für Motor und Umrichter festlegt
Dokumentarisch
Der Inverkehrbringer des Antriebs, bestehend aus Motor und Umrichter, bestätigt im Anhang der Konformitätserklärung unter welchen Bedingungen die Richtlinie respektive Verordnung eingehalten wird.
Checkliste
Für Motoren der Zündschutzart «druckfeste Kapselung» muss in der Schweiz eine Zulassung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates oder eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen.
Bei Umrichterbetrieb muss ein thermischer Nachweis mit Umrichterspeisung vorliegen.
Die beim thermischen Nachweis festgelegten sicherheitsrelevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Einschränkungen und Weisungen bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Der Erbringer des thermischen Nachweises muss dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die korrekt installierte Wicklungstemperatur-Überwachung (TMS) der elektrischen Maschine bei Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen wirksam verhindert.
Erhöhte Sicherheit "e"
Mechanisch Thermisch Elektrisch
Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle für das gesamte Antriebssystem bestehend aus Motor, Umrichter und Überwachungseinrichtung. Die Betriebsbedingungen sind im Anhang zu dieser Baumusterprüfbescheinigung festgelegt.
Dokumentarisch
Der Hersteller des Antriebssystems bestätigt in einer Konformitätserklärung (basierend auf der Baumusterprüfbescheinigung) die Einhaltung der Richtlinie respektive Verordnung.
Checkliste
Für Motoren der Zündschutzart «erhöhte Sicherheit» muss in der Schweiz eine Zulassung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates oder eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für das gesamte Antriebssystem, bestehend aus Motor, Umrichter und Überwachungseinrichtung vorliegen.
Die bei der Prüfung festgelegten sicherheitsrelevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Einschränkungen und Weisungen bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Der Hersteller des Antriebssystems muss dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass das korrekt installierte Überwachungssystem der elektrischen Maschine (TMS) bei Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen verhindert.
Nicht funkend "ec"
Mechanisch Elektrisch
Konformitätsaussage einer benannten Stelle oder Konformitätserklärung eines autorisierten Unternehmens.
Thermisch
Thermischer Nachweis eines autorisierten Unternehmens, das die Betriebsbedingungen für das Antriebssystem festlegt.
Dokumentarisch
Der Hersteller des Antriebs, bestehend aus Motor und Umrichter, bestätigt in der Konformitätserklärung die Einhaltung der Richtlinie respektive Verordnung.
Checkliste
Für Motoren der Zündschutzart «Non Sparking» muss in der Schweiz eine Zulassung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates, eine Konformitätsaussage einer benannten Stelle und / oder eine Konformitätserklärung (Herstellererklärung) eines autorisierten Unternehmens vorliegen.
Bei Umrichterbetrieb muss ein thermischer Nachweis vorliegen.
Die beim thermischen Nachweis festgelegten sicherheitsrelevanten Parameter des Umrichters sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Einschränkungen und Weisungen bezüglich Umrichterbetrieb sind dem Betreiber schriftlich bekannt zu geben.
Der Erbringer des thermischen Nachweises muss dem Betreiber in Form einer Konformitätserklärung bestätigen, dass die korrekt installierte Wicklungstemperatur-Überwachung (TMS) der elektrischen Maschine bei Nennbetrieb, bei Überlast und im Blockierfall bei korrekt eingestellten Umrichterparametern die Erreichung unzulässiger Grenztemperaturen wirksam verhindert.
Begriffserklärung
Die EG-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von EU-Normen zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene Richtlinien im Rahmen des sogenannten Neuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind. Baumusterprüfungen werden durch sogenannte Benannte Stellen durchgeführt.
Der thermische Nachweis muss von einer akkreditierten Prüfstelle oder einem zertifizierten Betrieb erbracht werden.
Der zertifizierte Betrieb muss im Besitz eines annerkanten Qualitäts- und Management-Systems und einem Zertifikat für die Produktionsüberwachung von Geräten oder Schutzsystemen oder Komponenten zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sein
Die EU-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich.
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.
Einige EU-Richtlinien (z. B. die Maschinenrichtlinie, ATEX-Produktrichtlinie) geben vor, dass die EU-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die EU-Konformitätserklärung Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Made in Switzerland
Produktion, Engineering in unserem Werk in Füllinsdorf
Seit 1997 sind wir nach ISO9001 Zertifiziert
